15.01.2026
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Öffentliche Daten für Innovation freigeben

Kabinett beschließt DGG-Durchführungsgesetz / Wildberger: „Wichtiger Schritt für datenbasierte Geschäftsmodelle“

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum EU-Daten Governance Rechtsakt (DGG) beschlossen. Das Durchführungsgesetz schafft die Grundlagen dafür, dass weitere Daten in öffentlicher Hand für Innovation und Forschung zur Verfügung gestellt werden können.

Das DGG adressiert personenbezogene und besonders schützenswerte Daten, die vor ihrer Weiterverwendung verfremdet werden müssen. Der Beschluss zum Entwurf des Durchführungsgesetzes ist nach dem bereits vorgelegten Entwurf zur Durchführung des EU-Data Acts ein weiterer wichtiger Schritt des Digitalministeriums, die Datenverfügbarkeit in Deutschland und der EU zu erhöhen.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:
„Die Verfügbarkeit von Daten ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, insbesondere auch für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle mit Künstlicher Intelligenz. Mit dem neuen Gesetz machen wir weitere Daten aus der öffentlichen Hand zugänglich für Innovationen und Forschung. Wir bleiben damit auch unserem Prinzip treu, EU-Gesetze besonders schlank und innovationsfreundlich umzusetzen.“

Der Kabinettentwurf des Durchführungsgesetzes benennt das Statistische Bundesamt als zentralen Akteur bei der Bereitstellung geschützter Verwaltungsdaten und der Verknüpfung der deutschen mit der europäischen Datenlandschaft. Das Statistische Bundesamt soll öffentliche Stellen in Zukunft beraten, wie die Daten so verfremdet werden können, dass die Daten für Unternehmen oder Forschende nutzbar werden.

Weiter wird im neuen Gesetz die Errichtung von sogenannten Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen in Deutschland geregelt. Diese sollen als neutrale und zertifizierte Dritte Unternehmens- und Verwaltungsdaten zur Weiterverwendung anbieten und so das Vertrauen der Dateninhaber stärken, ihre Daten zu teilen. Die Bundesnetzagentur wird mit der Aufsicht über die neuen Datenvermittlungsorganisationen beauftragt.

Mit den neuen Regelungen wird die EU-Verordnung über europäische Daten-Governance, der Data Governance Act, 1:1 umgesetzt. Das BMDS nutzt bei der Umsetzung alle vorhandenen Spielräume zur Reduzierung neuer staatlicher Aufgaben.

Zum Gesetzentwurf

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