Am 1. September 2023 sind in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz und die entsprechende Verordnung in Kraft getreten. Der Datenschutz wird dadurch in der Schweiz gestärkt und die damit zusammenhängenden Pflichten für Datenverarbeiter ähnlich der im EU/EWR-Raum geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgestaltet. Mit dem revidierten Gesetz soll auch die von der EU-Kommission festgestellte Angemessenheit des schweizerischen Datenschutzniveaus künftig gewahrt bleiben, sodass ein ungehinderter Datenfluss von und in die Schweiz sichergestellt werden kann.