Beschäftigte müssen mitreden können, wenn am Arbeitsplatz sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt wird. Unternehmen verwenden immer häufiger automatische Entscheidungssysteme (automated decision-making, ADM), die auf Maschinellem Lernen, einem KI-Verfahren, beruhen. Die KI-Verordnung der EU allein wird nicht ausreichen, um beim Einsatz dieser Systeme die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie von AlgorithmWatch erläutert, wie sich Mitsprache konkret umsetzen lässt.
Bei Bewerbungsprozessen sortieren ADM-Systeme Lebensläufe aus, legen Schichtpläne fest und entscheiden darüber mit, welche Angestellten befördert und welche entlassen werden. KI kann komplexe Muster in existierenden Datensätzen erkennen und auf dieser Basis Prognosen stellen. Wenn daraus Personalentscheidungen abgeleitet werden, kann das weitreichende Konsequenzen für die Beschäftigten haben.
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