Im Rahmen einer Informationsoffensive hat der Landesdatenschutzbeauftragte Dutzende Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen in Rheinland-Pfalz angeschrieben, um Verstößen bei der Übermittlung von Daten ins außereuropäische Ausland vorzubeugen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Jahr sind Datenübermittlungen zum Teil auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann, weist in dem nun versandten Schreiben darauf hin: „Ich rate dringend dazu, alle in ihrem Unternehmen stattfindenden Datenverarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit Drittländern anhand des von meiner Behörde bereitgestellten Prüfschemas auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen und eventuellen Handlungsbedarf zu identifizieren, um Datenschutzverstöße schnellst möglich abzustellen oder zu verhindern.“