06.10.2025
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Geltungsbeginn des Data Acts – neue Aufgaben für den HmbBfDI

Neue Zugangsansprüche auf Daten vernetzter Geräte

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Von der elektronischen Zahnbürste bis zur Windkraftturbine senden viele Gebrauchsgegenstände und Maschinen Sensordaten über das Internet an ihre Hersteller. Ab dem 12. September 2025 profitieren Verbraucher:innen und Wirtschaftsakteur:innen von neuen Zugangsansprüchen auf die Daten solcher vernetzter Geräte, denn der Data Act ermöglicht es sowohl den Benutzer:innen dieser Geräte als auch Dritten, die Sensordaten anzufordern. Voraussetzung ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Data Act erfüllt sind, das Datenschutzrecht dem nicht entgegensteht und Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben.

Datenschutzbehörden sind Data-Act-Aufsicht bei Personenbezug
Handelt es sich bei den zu übermittelten Daten um personenbezogene, setzt das Europarecht die Datenschutzbehörden als Aufsicht für die Einhaltung der Bestimmungen des Data Acts ein. Diese Aufgabe folgt unmittelbar aus Artikel 37 Abs. 3 Data Act.

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