Der Präsidiumsarbeitskreis ‚Datenschutz und IT-Sicherheit‘ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) lehnt das Vorhaben der EU-Kommission, Provider zur anlasslosen Überwachung aller Kommunikationsinhalte unbefristet zu verpflichten, entschieden ab.
Mit der geplanten Regelung verstößt die EU-Kommission gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, die in der Europäische Grundrechtecharta (GRCh) garantiert werden: insbesondere Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Artikel 11 (Meinungsäußerungsfreiheit und Informationsfreiheit) garantieren grundsätzlich vertrauliche Kommunikation. Eine derartige Überwachung legt auch die verschlüsselte und unverschlüsselte Kommunikation von Unternehmen, Behörden offen – ebenso von Medienschaffenden und ihren Informantinnen und Informanten.