Mit der elektronischen Patientenakte wird es ernst. Bereits nach geltendem Recht sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, sie den Versicherten zum 1. Januar 2021 anzubieten. Im Eilverfahren hat der Bundesgesetzgeber in diesem Jahr das Patientendaten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht, um das Vorhaben technisch umzusetzen. Die von dem Gesetz vorgesehenen technischen Voraussetzungen berücksichtigen den Datenschutz insbesondere in der ersten Umsetzungsphase jedoch nur unzureichend. Damit werden die Rechte der Versicherten ohne Not und unter Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht beschnitten.
Elektronische Patientenakte – Datenschutzverstöße sind vorprogrammiert
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