Heute hat EU-Justizkommissar Reynders einen Vorschlag zur Verbesserung der (mangelnden) Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden (DSB) vorgelegt. Gegenwärtig schreibt die DSGVO den Datenschutzbehörden nur vor, zusammenzuarbeiten aber nicht, wie diese Zusammenarbeit funktionieren soll. Leider scheint der Vorschlag der Kommission technisch und materiell mangelhaft zu sein und nimmt den Betroffenen eher bestehende Rechte, als dass er deren Durchsetzung fördert. Im Idealfall könnte eine neue Verordnung den etablierten Grundsätzen für länderübergreifende Verfahren folgen – was zu weniger Eingriffen in nationale Verfahren und mehr Rechtssicherheit führen würde.
DSGVO-Verfahrensverordnung: Angriff auf die Rechte der Bürger
DSGVO-Verfahrensverordnung: Kommissionsvorschlag ist ein Angriff auf die Rechte der Nutzer in DSGVO Verfahren
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