Die DSK beantwortet unter anderem, warum der Betrieb von Facebook Fanpages da- tenschutzrechtlich problematisch ist und warum Verantwortliche in der aktuellen Si- tuation den datenschutzkonformen Betrieb einer Facebook Fanpage nicht gewähr- leisten können. In den FAQ weist die DSK außerdem darauf hin, dass ähnliche Prob- leme auch für andere soziale Netzwerke und Plattformen bestehen. Urteile gibt es bisher allerdings nur zu Facebook Fanpages.
Die DSK betont, dass es den Aufsichtsbehörden nicht um ein generelles Verbot von Facebook Fanpages geht, sondern um den rechtskonformen Betrieb. Ein solcher kann jedoch ohne Änderungen der Datenverarbeitung durch Facebook und dessen Mutterkonzern Meta nicht gewährleistet werden. Die genauen rechtlichen Probleme beim Betrieb einer Facebook-Fanpage hat die DSK in einem Kurzgutachten darge- stellt (https://datenschutzkonferenzonline.de/media/weitere_dokumente/DSK_Kurz- gutachten_Facebook-Fanpages_V1_18.03.2022.pdf).
Die DSK reagiert mit den Antworten auf das große Interesse aus Zivilgesellschaft und Medien. Gleichzeitig sollen beaufsichtigte Stellen schnell und verständlich über die gemeinsame Rechtsauffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden informiert werden.
Der FAQ werden in Kürze auf der Homepage der DSK veröffentlicht.