Biel/Bienne – Vernetzte Geräte müssen die Privatsphäre ihrer Benutzerinnen und Benutzer besser schützen. Neue Bestimmungen in der Verordnung des BAKOM über Fernmeldeanlagen (VFAV) erhöhen die Cybersicherheit von bestimmten, auf dem Schweizer Markt erhältlichen, drahtlosen Geräten wie Smartphones, Smartwatches, Fitness-Trackern und drahtlosen Spielzeugen. Die Revision tritt am 1. September 2022 in Kraft. Herstellerinnen und Entwickler von Produkten, die von der Revision betroffen sind, müssen die neuen Bestimmungen spätestens ab dem 1. August 2024 zwingend anwenden.
Die neuen Anforderungen an die Cybersicherheit, die in der revidierten VFAV festgelegt sind, gelten für viele drahtlose, mit dem Internet verbundene Geräte. Alle für den Schweizer Markt bestimmten Geräte müssen diese Vorgaben spätestens ab dem 1. August 2024 zwingend einhalten. Mit diesen Anpassungen sollen die Privatsphäre und die Personendaten der Benutzerinnen und Benutzer besser geschützt, dem Risiko von Geldbetrug vorgebeugt und die Resilienz der Kommunikationsnetze gestärkt werden.