In den beiden zurückliegenden Jahren mussten zahlreiche Einrichtungen und Betriebe die Namen und Kontaktdaten ihrer Gäste, Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher erheben. Im Fall der Infektion einer dieser Personen mit dem Corona-Virus waren die Daten an die Gesundheitsämter weiterzugeben, damit diese die Kontakte der Betroffenen nachverfolgen und dadurch die Ausbreitung des Coronavirus eingrenzen konnten. Dies betraf beispielsweise Gaststätten, Freizeit- und Sportangebote, Veranstaltungen oder Kirchen und Religionsgemeinschaften.