Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) erhält Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb – Vergütungen durch Gerätehersteller für private Screenshots oder Mitschnitte von Spielhandlungen bei Computer- und Videospielen – VHG ist die
14. Verwertungsgesellschaft in Deutschland – DPMA hat staatliche Aufsicht über alle Verwertungsgesellschaften
München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat mit Bescheid vom 9. September 2025 im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt. Die neue Verwertungsgesellschaft hat den Zweck, vom Gesetz eingeräumte Vergütungsansprüche der Hersteller von Computerspielen geltend zu machen. Solche Ansprüche können bestehen, wenn Screenshots, Filmaufnahmen oder Mitschnitte von Spielhandlungen für private Zwecke angefertigt werden. Diese Ansprüche können die Hersteller von Computerspielen nicht ohne Verwertungsgesellschaft geltend machen. Die VHG unterstützt diese Kreativen in der Games-Branche dabei, das gesetzlich garantierte Recht an ihrem geistigen Eigentum durchzusetzen und entsprechende Zahlungen zu erhalten.